Übersicht über die Abgabetermine der Beitragsnachweise (Datenübermittlung) und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für das Kalenderjahr 2024

 

Eingang Beitragsnachweis

Fälligkeit der Beiträge

25.01.

29.01.

23.02.

27.02.

22.03.

26.03.

24.04.

26.04.

27.05.

29.05.

24.06.

26.06.

25.07.

29.07.

26.08.

28.08.

24.09.

26.09.

24.10.

28.10.

25.11.

27.11.

19.12.

23.12.

Eingang Beitragsnachweis

Arbeitgeber sind nach § 28f Abs. 3 SGB IV verpflichtet, der Einzugsstelle zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermittelt. Diese Abgabe- bzw. Übermittlungstermine werden daher anhand der Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Die Übermittlung muss am genannten Tag des Eingangs des Beitragsnachweises um 00:00 Uhr – also spätestens am Vortag bis 24:00 Uhr – erfolgt sein!

Fälligkeit der Beiträge

Nach § 23 Abs. 1 SGB IV sind die Fälligkeitstermine für die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt wird. Der 24. Dezember (Heilig Abend) und der 31. Dezember (Silvester) gelten bundesweit nicht als bankübliche Arbeitstage.

alle Angaben ohne Gewähr